Chancen des Digitale-Ver­sorgung-­Gesetz (DVG)

Digitale Produkte werden auch im Bereich der Medizin immer wichtiger, das digitale Angebot wächst rasant. Auch durch das gerade beschlossene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wird die Digitalisierung weiter vorangetrieben. Das DVG verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen sogar, ihren Versicherten kurzfristig diverse Produkte mit digitaler Technik anzubieten.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung kann ein gut funktionierendes, umfassendes digitales Angebot entscheidend für Kundenneugewinnung und Kundenbindung sein. Dies ist insbesondere für jüngere Menschen mitunter von bedeutender Relevanz bei der Suche nach einem neuen Versicherungsunternehmen. Einfache Online-Produkte, wie Formularcenter, Gesundheitsratgeber uä. gelten heute als selbstverständlich – der moderne Kunde erwartet jedoch mehr.

Vorteile der digitalen Gesundheitswelt für Krankenversicherungen

 

 

Warum nur die gesetzlich vorgeschriebenen Minimalanforderungen erfüllen? Vorteil für eine Versicherung ist, zu den ersten zu gehören, die Ihren Kunden ein umfassendes digitales Angebot anbieten:

  • Kein Kunde will ein digitales Stückwerk unterschiedlichster Produkte. Warum sollte eine Versicherung nicht selbst eine problemlos erweiterbare Plattform anbieten, auf der zahlreiche digitale Anwendungen unterschiedlichster Hersteller intuitiv erreicht werden können?
  • Warum nicht dem Versicherten günstige digitale Alternativangebote machen – anstatt teure Produkte erstatten zu müssen, wie vom DVG vorgesehen?
  • Warum nicht die digitale Verwaltung und Kommunikation immer weiter ausbauen? Vieles lässt sich online über Apps oder die Website abwickeln und erspart allen Zeit und Stress.
  • Sensible Gesundheitsdaten müssen gut geschützt werden. Das lässt sich nur erreichen, wenn die Kundendaten die Versicherungs-Plattform nicht verlassen und keinesfalls zu den einzelnen Produktanbietern gelangen.

 

mydaco hat die Lösung

 

 

Für die Versicherung erstellen wir eine digitale Service-Plattform, über die eigene und externe Programme angeboten und gesteuert werden können. Die Plattform wird von der Krankenkasse selbst betrieben und ist vom Kunden über eine Handy-App oder die Versicherungs-Website erreichbar. Die Plattform ist so konzipiert, dass eine Ergänzung durch weitere digitale Anwendung schnell und einfach möglich ist. Selbstverständlich kann dabei auch unser Produktservice unterstützen.

  • Produkte externer Anbieter können mit geringem Aufwand auf der Plattform eingebunden werden. Hierzu gehört beispielsweise auch die gesetzlich geforderte Elektronische Patientenakte oder die Online-Sprechstunde.
  • Bereits vorhandene Anwendungen können integriert werden, beispielsweise Gesundheitsinformationen, Fitnessratgeber ua.
  • Die elektronische Kommunikation mit dem Kunden ist integrierbar (Formularcenter, Kommunikation mit dem Versicherten uä).
  • Und vieles mehr: das digitale Angebot wächst rasant.

 

Datensicherheit

Unverzichtbare Grundlage beim Umgang mit den sensiblen digitalen Patientendaten sind Datenschutz, Diskretion und Vertrauen.

 

 

Die von der Versicherung betriebene Plattform für zahlreiche digitale Angebote bedeutet für den Patienten nicht nur einfache, intuitive Erreichbarkeit, sondern auch eine Nutzung ohne erneute Anmeldung oder Weitergabe seiner Daten. Patientendaten bleiben bei der Krankenversicherung und gelangen nicht an die Anbieter der jeweiligen App. Nur die Krankenversicherung hat – im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Richtlinien – Zugriff zu den Patientendaten.

 

Kostenersparnis im Rahmen des DVG

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verpflichtet zur Kostenerstattung von Medizinprodukten, die auf digitalen Technologien beruhen.

Laut Gesetz reicht eine einfache Verschreibung digitaler Produkte zur Erstattungspflicht aus. Die Kosten für das Produkt bestimmt -zumindest im 1. Jahr- der Hersteller. Hier könnte eine Kostenlawine auf die Krankenkassen zukommen, der frühzeitig gegengesteuert werden sollte.

  • Warum nicht dem Versicherten kostengünstige Alternativangebote machen? Beispielsweise kosten heute schon als Medizinprodukt zugelassener Blutdruckmesser mit digitaler Cloudfunktion weniger als 50 Euro. Warum dem Patienten nicht diese Geräte empfehlen oder gar als Prämie schenken? Integration auf der Versicherungs-Plattform ist ein gutes Argument für die Akzeptanz durch den Versicherten.
  • Warum nicht über die Plattform auf kostenlose Apps hinweisen (im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen) – nicht alles muss zertifiziert sein. Beispiele: Auch der kostenlose Google-Kalender kann zur Erinnerung an die Medikamenteneinnahme und Arzttermine genutzt werden. GoogleFit dokumentiert die eigene Fitness und ist Ansporn zum Training. Und vieles mehr – auch das Angebot im Bereich von Fitness und Gesundheit wächst von Tag zu Tag.

Mit der mydaco-Service-Plattform bleibt in Ihren Händen, welche Produkte Sie Ihren Versicherten über die Plattform empfehlen möchten. Hochwertige, preisgünstige Alternativprodukte können vielfach eine interessante Option sein, auch zum Vorteil des Versicherten.

 

Förderung digitaler Innovationen

Das neue Digitale-Versorgung-Gesetz sieht auch vor, dass Krankenkassen digitale Innovationen fördern können. Hierbei kann eine Zusammenarbeit mit Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie eingegangen werden. Der Einsatz der mydaco-Service-Plattform dokumentiert die Innovationsfreudigkeit einer Versicherung.

 

Von michaela